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   OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06   

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https://dejure.org/2006,28745
OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06 (https://dejure.org/2006,28745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2006 - 6 W 17/06 (https://dejure.org/2006,28745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 6 W 17/06 (https://dejure.org/2006,28745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zvi-online.de

    InsO §§ 89, 179, 180; ZPO § 106
    Rechtsschutzinteresse für Feststellung eines Kostenerstattungsanspruchs nach Insolvenzeröffnung bei Bestreiten durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06
    Auch ein Kostenfestsetzungsverfahren wird gemäß § 240 ZPO unterbrochen, wenn über das Vermögen eines Verfahrensbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet wird (BGH MDR 2006, 55).
  • OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02

    Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06
    17 d) Die Feststellung der Höhe des Kostenerstattungsanspruches gemäß § 179 I InsO ist durch Aufnahme des nach § 240 I ZPO unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens zu betreiben (§ 180 II InsO), wenn wie hier die zugunsten des erstattungsberechtigten Insolvenzgläubigers ergangene Kostengrundentscheidung gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtskräftig gewesen ist (OLG München ZIP 2003, 2318).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines

    Dies gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 424 f.; ZInsO 2011, 398 f.; KG Berlin, FamRZ 2008, 1203 f.; OLG Hamm, OLGR 2005, 95 f.).
  • AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12

    Eröffnen des Folgeinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft

    Für die Kostenfestsetzung ist anerkannt, dass ein bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängiges Kostenfestsetzungsverfahren als solches zum Zwecke der Festsetzung der Höhe des materiellen Kostenanspruchs aufzunehmen ist, sofern die Kostengrundentscheidung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 juris und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2006 - 6 W 17/06, ZInso 2007, 105-106).
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